Arzt- und Zahnarztpraxen
Arbeitsschutz in Arzt-Zahnarztpraxen oder Krankenpflegediensten bedeutet, die Mitarbeiter vor berufsbedingten Gesundheitsschäden zu schützen. Hierzu dient die arbeitsmedizinische Vorsorge G 42 ( Arbeiten mit Infektionsrisiko ), woran der Mitarbeiter spätestens alle 3 Jahre teilnehmen soll. Die Untersuchung wird von einem Arbeitsmediziner durchgeführt und ist in der ArbMedVV gesetzlich geregelt.
Im Rahmen einer Gefährdungsanalyse werden die potentiellen berufsbedingten Gesundheitsrisiken festgestellt ( z.B. Hepatitis-C-Erkrankung bei Wundversorgung oder Assistenz beim Zahnarzt oder HIV-Risiko bei Nadelstichverletzungen ), untersucht und der Mitarbeiter/in hierzu beraten.
Der Impfschutz z.B. gegen Hepatitis B wird überprüft und ggfs. eine Impfung empfohlen, Bei Kranken- oder Altenpflegediensten spielt die Hepatitis A eine Rolle; hier gibt es eine wirksame Impfung.
Für alle arbeitsmedizinischen Untersuchungen ist ein Untersuchungsauftrag und eine Kostenübernahmeerklärung erforderlich
Hepatitis B-Impfung
Pauschalpreis 30.-€ für Impfberatung und Verabreichung der Impfung, zuzüglich Sachkosten Impfstoff ( derzeit 75.-€ )
Preis: pauschal 105,00 € (zzgl. MwSt.)
siehe Preisliste Arztpraxis